Hundekundelehrgang
Mit Novellierung des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes trat für Hundehalter ab 01.01.2013 die Verpflichtung zum Nachweis der allgemeinen Sachkunde durch einen Hundekundenachweis in Kraft. Die erforderliche Sachkunde wird durch eine 4-stündige Ausbildung erbracht.
Wer muss den Kurs besuchen
Der Hundekundenachweis muss binnen Jahresfrist nur von jenen Hundehaltern erbracht werden, die das Halten eines Hundes innerhalb der letzten 5 Jahre (ausgehend vom Tag der Meldung des Hundes bei der Gemeinde) nicht nachweisen können. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Personen, die innerhalb dieser 5 Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt (egal wie lange) bereits einen Hund nachweislich gehalten haben, keinen Hundekundenachweis benötigen.
Generell ausgenommen von der Verpflichtung, einen Hundekundenachweis zu absolvieren sind Veterinärmediziner, Zoologen, tierschutzqualifizierte Hundetrainer oder Personen die eine Jagdprüfung oder Aufsichtsjägerprüfung absolviert haben.
Zeit und Ort des Kurses
Der theoretische Kurs findet am Freitag, 18. Oktober und 8. November in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr Uhr in der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg, Schillerstraße 10, 8570 Voitsberg, Sitzungssaal (1. Stock) statt.
Hunde sind zur Veranstaltung nicht mitzunehmen.
Anmeldung zum Kurs - Neuregelung
Die Anmeldung zum Kurs hat bis spätestens 7 Tage vor dem Kurstermin
im Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg zu erfolgen und kann persönlich, schriftlich,
telefonisch oder per E-Mail durchgeführt werden. Bei der Anmeldung ist neben dem vollständigen
Namen und der Anschrift auch das Geburtsdatum des Kursteilnehmers, Telefonnummer und
gegebenenfalls E-Mail Adresse anzugeben, sowie den Nachweis über die erfolgte Einzahlung der
Kurskosten (gelbe Kassabon, siehe unten) vorzulegen.
Aus organisatorischen Gründen beachten Sie bitte, dass angemeldete Personen, die bis zum
01.03.2023 keinen Zahlungsnachweis beim Veterinärreferat vorbringen, von der Anmeldungsliste
gestrichen werden.
Kontaktdaten für die Anmeldung:
Telefon: 03142/21520-261 in der Zeit von 8:00 bis 12:30 Uhr
Fax: 03142/21520-550
E-Mail: bhvo-veterinaer@stmk.gv.at
Die Mindestteilnehmeranzahl für den Kurs beträgt 10 Personen, maximal 20 Personen können am Kurs
teilnehmen. Kurse, bei denen die Mindestanzahl nicht erreicht wird, werden abgesagt.
Kurskosten
Gemäß Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2016 ist ein Betrag von € 41,60 im
Vorhinein zu entrichten.
Wird der Betrag bei der Amtskasse der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg eingezahlt,
ist der gelbe Kassenbon als Einzahlungsbestätigung beim Veterinärreferat
abzugeben.
Im Falle der Überweisung des Betrages (IBAN: AT382083900000007286) ist als
Verwendungszweck „Hundekundelehrgang“ sowie der vollständige Name
anzugeben.
Barzahlungen zu Kursbeginn können nicht angenommen werden.
Achtung: Die Amtskasse ist Montag bis Freitag von 7:30 bis 12:30 Uhr geöffnet.